Entgeltordnung

Die Jugendkunstschule arbeitet nach einer Entgeltordnung. Diese ist in der Einrichtung einsehbar. Je nach Angebotsform erfolgt die Bezahlung durch Barzahlung vor Ort gegen Quittung oder nach Rechnungslegung. Für alle Veranstaltungen, ist eine vorherige Anmeldung erforderlich.

 

Auszug aus der Entgeltordnung:

Zeiträume der Halbjahre 2022/23:

1. Halbjahr: 25.08.2022 bis 03.02.2023
2. Halbjahr: 13.02.2023 bis 05.07.2023

Kursgebühren Kunstklassen pro Schul-Halbjahr (pro Jahr entsprechend doppelt) lt. Entgeltordnung vom 15.08.2014:

Schüler/Kind: 95,00€
Schüler/Kind ermäßigt: 66,50€

Kursgebühren Kunstsemester Heite pro Schul-Halbjahr (pro Jahr entsprechend doppelt) lt. Entgeltordnung vom 15.08.2014:

Erwachsener: 170,00€
ermäßigt: 140,00€

Kursgebühren 10 Termine Kunstsemester Bekker/Veil/Sauer/Focke (incl. Material) lt. Entgeltordnung vom 15.08.2014:

Erwachsener: 185,00€
ermäßigt: 135,00€

Kita-Kurse

Kinder Dauer: 4 Wochen 15,00 € pro Kind

Familienwerkstatt

Kinder / Erwachsene Dauer: 2 Stunden 6,00 – 10,00 €

Projektunterricht

Kinder: 4,00 – 6,00 €
Ferienkunstklasse 8 - 12 Jahren: 50,00 €
Ferienakademie ab 14 Jahren: 60,00 €

 

Kind: Gültig für Kinder und Jugendliche von 3 bis 17 Jahren, Schüler, Studenten, Auszubildende, Schwerbehinderte, Bundesfreiwilligen-Dienstleistende gegen Vorlage des Ausweises; es gilt nur eine Ermäßigung.

Ermäßigung: Gültig für Kinder, deren Eltern Sozialpassinhaber sind, gegen Vorlage des Ausweises

Ermäßigungen für Erwachsene nach Vorlage des Sozialpasses möglich.

 

Der Förderverein der Jugendkunstschule e. V. ermöglicht Kindern nach Antragstellung und bei Vorliegen von sozialer Not die Teilnahme an Jugendkunstschulangeboten.

Ab September 2014 wird die Entgeltordnung öffentlich ausgehängt.

 

Bei Fragen und Problemen sprechen Sie uns bitte an.

Ihr Jugendkunstschulteam